ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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1. Allgemeines

1.1 Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und „CatComm“ gelten ausschließlich diese Allgemei- nen Geschäftsbedingungen (AGB), sofern nicht im Einzelfall schriftlich andere vertragliche Abreden getrof- fen werden.

1.2 Durch den Kunden beauftragte Vertragsänderun- gen oder -ergänzungen werden seitens „CatComm“ nur durch schriftliche Bestätigung angenommen.

1.3 Von diesen AGB abweichende Geschäfts- bedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn „CatComm“ ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote von „CatComm“ sind freibleibend.

2.2 Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von „CatComm“ als angenommen, sofern „CatComm“ nicht – etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass der Auftrag angenommen wird.

3. Kostenvoranschlag

3.1 Kostenvoranschläge von „„CatComm“ werden grundsätzlich schriftlich erstellt und sind – ohne dass hierauf gesondert im Kostenvoranschlag nochmals darauf hinzuweisen ist – unverbindlich.

3.2 Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von „CatComm“ veranschlagten Kosten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird der Kunde hierauf hingewiesen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen schriftlich bekannt gibt.

4. Leistung und Honorar

4.1 Sofern nicht anders vereinbart, wird der Honoraranspruch für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, fällig.

4.2 „CatComm“ ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

4.3 Erzielte Rabatte bzw. Preisnachlässe – nicht jedoch Skontovereinbarungen zwischen „CatComm“ und Dritten – werden an den Kunden weitergeben.

4.4 Die erste Besprechung ist für den Kunden kostenfrei und für die Vertragspartner ohne Verbindlichkeit, sofern damit kein detailliertes Aktivitätenprogramm bzw. keine konkrete Aktion verbunden ist. Ist die Besprechung gleichbedeutend mit einer eigentlichen PR- Konsultation, wird der effektive Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

4.5 Alle Leistungen von „CatComm“, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenkosten, Sonderkosten, Fremdkosten sowie Beschaffungs- und Produktionskosten.

4.6 Alle „CatComm“ entstehenden Auslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Die Erstattung von Reisekosten (Bahnfahrt 2. Klasse, Flüge Economy- Class, Nächtigung im Hotel Mittelklasse, Taxikosten, etc. ) durch den Kunden gilt als vereinbart, wenn die Besprechung nicht am Sitz von „CatComm“ stattfindet.

4.7 Für alle Arbeiten, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt „CatComm“ eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe etc. sind vielmehr unverzüglich zurückzugeben.

5. Übertragung und Weitergabe an Dritte

5.1 „CatComm“ ist berechtigt, Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.

5.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch „CatComm“ auf Dritte übertragen.

6. Präsentationen

6.1 Für die Teilnahme an Präsentationen steht „CatComm“ ein zusätzliches angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

6.2 Erhält „CatComm“ nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von „CatComm“. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich zurückzugeben.

6.3 Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte nicht im Rahmen eines „CatComm“ erteilten Auftrags verwertet, so ist „CatComm“ berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

6.4 Jedwede Verwendung sowie die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung ist ohne ausdrückliche Zustimmung „CatComm“ nicht zulässig.

7. Eigentumsrecht und Urheberschutz

7.1 Sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Leistungsrechte, Leistungsschutz- und sonstigen Schutzrechte, die im Zusammenhang mit für den Kunden erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnissen entstanden sind, entstehen, erworben wurden oder zu erwerben sind, verbleiben grundsätzlich sachlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt und ausschließlich bei „CatComm“.

7.2 An allen Leistungen von „CatComm“ einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Fotos, Dias), auch einzelne Teile daraus, behält sich „CatComm“ ebenso wie an einzelnen Werkstücken und Entwurfsoriginalen daneben die jeweiligen Eigentumsrechte vor. „CatComm“ kann jederzeit – insbesondere bei Beendigung eines bestehenden Vertragsverhältnisses – diese zurückverlangen.

7.3 Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, „CatComm“ erteilt dazu die ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

7.4 Der Kunde erwirbt durch die vollständige Bezahlung des Honorars lediglich das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang für die Dauer des Vertrages.

7.5 Ohne gegenteilige Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des Vertragesverhältnisses nutzen.

7.6 Änderungen von Leistungen durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von „CatComm“ und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

7.7 Für die Nutzung von Leistungen durch den Kunden, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist, die schriftliche Zustimmung von „CatComm“ erforderlich. „CatComm“ sowie gegebenenfalls der Urheber erhalten hierfür eine gesonderte angemessene Vergütung. Als angemessen gilt grundsätzlich das in der Vereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in Höhe von 8 Prozent des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.

7.8 Für die Nutzung von Leistungen von „CatComm“ bzw. von (Werbe-) Mitteln, für die konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet wurden, ist nach Ablauf des Vertrages – unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – ebenfalls die schriftliche Zustimmung von „CatComm“ notwendig.

7.9 Ansprüche Dritter – insbesondere wenn sie von Verwertungsgesellschaften verwaltet werden – auf besondere Vergütung zur Abgeltung von Urheber- und/oder Leistungsschutzrechten sowie des Rechts am eigenen Bild gehen zu Lasten des Kunden.

8. Kennzeichnung

8.1 „CatComm“ ist auf eigenen Materialien berechtigt, auf die Mitwirkung und gegebenenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein zusätzlicher Entgeltanspruch zusteht.

8.2 „CatComm“ hat das Recht, den Kunden sowie die Projekte, auf die im Rahmen des Vertragsverhältnisses Leistungen erbracht werden, in einer Referenzliste aufzunehmen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

9. Genehmigung

9.1 Alle von „CatComm“ erbrachten Leistungen (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Andrucke) sind vom Kunden zu überprüfen nach Erhalt schriftlich freizugeben.

9.2 Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der von „CatComm“ erbrachten Leistungen überprüfen lassen und ist hierfür vollumfänglich verantwortlich.

9.3 „CatComm“ veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

10. Termine

10.1 „CatComm“ bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung von Terminen berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er „CatComm“ eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an „CatComm“. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10.2 Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern- entbinden „CatComm“ von der Einhaltung vereinbarter Termine.

11. Zahlungen, Verzug, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

11.1 Sämtliche Entgelte (insbesondere Honorare, Nebenkosten, Fremdkosten, Beschaffungs- und Produktionskosten) werden 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zahlbar.

11.2 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so wird „CatComm“ Verzugszinsen gemäß § 288 BGB verlangen.

11.3 Gegen Ansprüche „CatComm“ kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

11.4 Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

11.5 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von „CatComm“.

12. Gewährleistung

12.1 Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch „CatComm“ schriftlich geltend zu machen und zu begründen.

12.2 Im Falle des Vorliegens von Mängeln hat der Kunde das Recht auf Nachbesserung. Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung bleibt das Recht der Minderung oder des Rücktritts vom Vertrag unberührt.

13. Ablehnung einer mängelfreien Leistung, Ausfallhonorar

13.1 Ist die Leistung von „CatComm“ mängelfrei, entspricht aber nicht den werblichen und/oder geschmacklichen Anforderungen des Kunden, ist dieser berechtigt, unter Verzicht auf den Leistungsanspruch nur ein Drittel des vereinbarten Honorars, sowie die nachgewiesenen sonstigen Fremdkosten von „Cat- Comm“ als Ausfallhonorar zu zahlen.

14. Haftung und Verantwortlichkeit

14.1 Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, vorvertraglicher Pflichtverletzung, mangelhafter oder unvollständiger Leistung sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer von „CatComm“ zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.

14.2 Die Haftung von „CatComm“ für vertragliche Pflichtverletzungen und Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Kardinalspflichten sowie Verzugsschaden (§ 286 BGB).

14.3 Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

14. 4 In jedem Falle haftet „CatComm“ jedoch nur bis zu einer Höchstsumme von € 5.000,00 pro Einzelfall.

14.5 Gegen Übernahme der zusätzlichen Kosten kann auf Wunsch eine höhere Haftungssumme – bei entsprechender Versicherbarkeit des jeweiligen Risikos- vereinbart werden.

14.6 Für mündliche Erklärungen und Auskünfte durch „CatComm“ und deren Mitarbeiter wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

14.7 Für die zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen und sonstigen Mittel des Kunden übernimmt „CatComm“ keinerlei Haftung.

14.8 Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von „CatComm“ vorgeschlagenen Maßnahmen ist der Kunde selbst verantwortlich. Er hat eine von „CatComm“ vorgeschlagene Maßnahme (z.B. ein vorgeschlagenes Kennzeichen, Marke) oder sonstige Maßnahme erst dann freizugeben, wenn er selbst sich von der (wettbewerbs-) rechtlichen (insbesondere kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme (der Verwendung des Kennzeichens, Marke) verbundene Risiko selbst zu tragen.

14.9 Jegliche Haftung von „CatComm“ für Ansprüche, die auf Grund der Maßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens, Marke) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen

14.10 Für den Fall, dass „CatComm“ selbst wegen der Durchführung der Maßnahme (Verwendung eines Kennzeichens, Marke) in Anspruch genommen wird, hält der Kunde „CatComm“ schadlos. Der Kunde hat sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (ein- schließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die „CatComm“ aus der Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.

14.11 Für Störungen innerhalb des Internet übernimmt „CatComm“ keinerlei Haftung.

14.12 Bei Ereignissen höherer Gewalt, haftet „CatComm“ nicht. Bei höherer Gewalt „CatComm“ berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben.

15. Geheimhaltung

15.1 Die Vertragspartner vereinbaren, dass sämtliche Informationen und Dokumente über technische und kommerzielle Sachverhalte, besonders auch Markt- und Vertriebsinformationen, die der anderen Seite überlassen werden, vertraulich behandelt und vor unberechtigtem Zugriff Dritter geschützt werden.

15.2 Die Weitergabe von vertraulichen Daten und Informationen darf nur an solche Mitarbeiter erfolgen, die diese für die Durchführung vertragsgemäßer Arbeiten benötigen. Die Mitarbeiter sind über die Vertraulichkeit der Daten und Informationen und die Pflicht zu deren Geheimhaltung zu unterrichten und sie sind entsprechend diesem Vertrag ebenfalls zur Geheimhaltung zu verpflichten.

15.3 Die Vertragspartner vereinbaren, dass die Konditionen des Vertrages nicht veröffentlicht oder auf andere Weise Dritten zugänglich gemacht werden.

15.4 Auch nach Beendigung des Vertrages gelten die Geheimhaltungsbestimmungen weiter für die Dauer von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Vertragsendes.

15.5 Die Vertragspartner verpflichten sich zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Ist eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

16.2 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und „CatComm“ ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden, unter Ausschluss des UN- Kaufrechts und der IPR-rechtlichen Kollisionsnormen.

16.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg.